Pay-TV
Pay-TV
Pay-TV wird auch Bezahlfernsehen genannt und als Ergänzung zum kostenlosen oder Free TV angeboten. Um Pay-TV auf dem Fernseher nutzen zu können, muss ein Vertrag zwischen Kunde und Anbieter geschlossen werden. Darin werden die anfallenden Kosten, die Nutzungsdauer und auf Wunsch der individuelle Umfang der Nutzung geregelt und verbindlich festgeschrieben. Die Kosten für Pay-TV lassen sich nicht mit den normalen Fernsehgebühren verrechnen, sondern kommen dazu.
Pay-TV im Abonnement oder auf Abruf im Bedarfsfall
Je nach Vertrag wird Pay-TV entweder in Form eines Abonnements oder zur gezielten Verwendung je nach Wunsch
angeboten. Beim Abonnement kann der Kunde für eine bestimmte Dauer auf die ausgewählten Programme des jeweiligen Anbieters zugreifen. Bei der Option „per view“ fallen pro gesehene Sendung Kosten an. Zur Entschlüsselung der Programme ist ein Digitaldekoder mit entsprechender Zugangsberechtigung erforderlich, diese wird auch Conditional Access System oder CAM-Modul genannt.
Pay-TV bietet verschiedene Zugangswege für Nutzer an
Meist erfolgt der Zugang zum bezahlten Fernsehen über eine Dekoderkarte, die Smartcard. Auch die Entschlüsselung der kostenpflichtigen Sendersignale über Chipkarte oder Common Interface ist verbreitet.
Das so genannte Cardsharing, bei dem sich mehrere Konsumenten die Entschlüsselungsfähigkeiten einer Dekoderkarte per Netzwerk (vor allem per Internet) teilen, ist gesetzwidrig und wird mit hohen Bußgeldern geahndet. Das Homesharing, das auf dem gleichen Prinzip beruht, aber innerhalb eines Haushalts stattfindet, wird hingegen von manchen Anbietern geduldet.
In manchen Kabelnetzen bieten Privatsender und HD+-Sender verschlüsselte Programme an, die nach Zahlung einer Servicepauschale freigeschaltet werden. Diese Sender gehören nicht zu Pay-TV, da nicht die Programmanbieter, sondern die Netz- oder Satellitenbetreiber das Geld bekommen.
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