ACTA
ACTA
Die ACTA (Anti-Counterfeiting-Trade-Agreement, zu Deutsch etwa : „Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen"), ist ein internationales Abkommen zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen. Im Kern geht es darum, dass Industriestaaten wie die die USA, Japan und EU-Mitglieder auf Basis des Abkommens Produktpiraterie wirksamer bekämpfen können. Laut Europäischem Parlament liegt die Intention der ACTA nicht darin „Urheberrechte oder Markenrechte neu zu definieren", sondern diese Rechte besser durchsetzen zu können. In einer ACTA-Erklärung wird dies genauer definiert: „Bekämpft werden sollen insbesondere die ausufernde Nachahmung und Piraterie, die den rechtmäßigen Handel und eine nachhaltige Entwicklung der Weltwirtschaft untergraben." Im Speziellen geht’s um besseren Schutz von Dokumenten, Filmen und Musik im Internet, woran besonders die Unterhaltungsindustrie großes Interesse hegt, aber auch um den Kampf gegen Produktpiraterie, beispielsweise gefälschter Medikamente.
Kritik an ACTA
Die ACTA stößt auf große Kritik, vor allem aus der Internetgemeinde. Die wichtigsten Punkte:
- Kein demokratischer Prozess: Die ACTA sei hinter verschlossenen Türen ausgehandelt worden, ohne demokratische Rechenschaftspflicht.
- Meinungsfreiheit in Gefahr: Die Interessen der Rechteinhaber stünden über Meinungsfreiheit, Datenschutz und anderen fundamentalen Rechten.
- Totale Überwachung: Die ACTA dränge Internet-Provider zur Überwachung ihrer Netzwerke und zur Offenlegung persönlicher Daten von vermeintlichen Rechteverletzern.
Das deutsche Justizministerium wiegelt hingegen ab: Die wesentlichen Regelungen seien sowieso schon Teil des deutschen Urheberrechts, sodass durch die ACTA kein gesetzlicher Änderungsbedarf entstehe.