Bandbreitendrosselung
Bandbreitendrosselung
Wer sich einen Festnetz-Online-Zugang (DSL, Kabel) mietet, zahlt hierfür eine monatlichen Pauschalbetrag. Dieser Monatsbeitrag richtet sich vor allem nach der vom Netzbetreiber oder Provider zur Verfügung gestellten (beziehungsweise am Wohnort verfügbaren) Bandbreite.
Die tatsächliche Menge der monatlich übertragenen Daten wird dabei nicht extra angerechnet – sie ist im monatlichen Pauschalbeitrag enthalten, der auch als Flatrate bezeichnet wird. Dieses Geschäftsmodell des Flatrate-Zugangs funktioniert jedoch nur dann, wenn sich der durchschnittliche, monatliche Datentransfer aller Kunden in einem gewissen Rahmen bewegt. Aus diesem Grund setzen immer mehr Breitbandanbieter Klauseln in ihre AGBs, um der überdurchschnittlichen Nutzung des Pauschaltarifs durch einzelne Kunden entgegenzuwirken.
In der Regel setzen die Breitbandanbieter hierzu die vertraglich festgelegte Bandbreite auf einen Bruchteil herab, sobald der Kunde innerhalb einer bestimmten Zeit eine bestimmte Menge an Transfervolumen übertragen hat.
Beispiele für Bandbreitendrosselungen bei Festnetzanbietern (Stand: Oktober 2012)
Der Kabelanbieter Kabel Deutschland (www.kabeldeutschland.de) beispielsweise nimmt sich in seinen Tarifdetails heraus, die Download-Bandbreite für Filesharing-Anwendungen täglich nach 10 GByte Datentransfer bis zum Ablauf des Tages auf 100 Kbit/s herabzusetzen. Das entspricht einem 1000stel der maximalen Download-Bandbreite von 100 MBit/s.
Die Deutsche Telekom (www.telekom.de) drosselt bei ihren VDSL-Zugängen bis Ende des Monats auf 6 Mbit/s im Downstream, sobald der Kunde innerhalb eines Monats 100 beziehungsweise 200 GByte Datentransfer überschreitet.
Bei Mobilfunk-Flatrates (LTE, UMTS) ist grundsätzlich nur ein bestimmtes monatliches Übertragungsvolumen enthalten, das je nach Beitrag zwischen wenigen Hundert Mbytes bis maximal 30 GByte pro Monat (www.vodafone.de) liegen kann (Stand 10/2012). Nach Überschreitung erfolgt automatisch eine Bandbreitendrosselung bis zum Monatsende.
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