Rauchmelder
Rauchmelder
Der weitaus größte Anteil an Bränden entsteht nicht in Betrieben, Büros oder Werkshallen, sondern zu Hause in den eigenen vier Wänden – sei es aus Unachtsamkeit (Zigaretten, Kerzen), aufgrund eines defekten elektrischen Geräts oder durch andere Ursachen. Ein Wohnungsbrand, der tagsüber ausbricht, wird in der Regel relativ schnell entdeckt und führt glücklicherweise nur selten zu Schäden an Leib und Leben. Richtig gefährlich wird es jedoch, wenn das Feuer in der Nacht ausbricht. Dabei geht die eigentliche Gefahr eines Wohnungsbrandes weniger von der Hitze oder den Flammen aus, sondern fast ausschließlich von der starken Rauchentwicklung und den giftigen Brandgasen. Laut Brandstatistik der Feuerwehr in den verschiedenen Bundesländern sterben über 90 Prozent der in Deutschland zu beklagenden Brandtoten an einer Rauchvergiftung, wobei ein Großteil der Opfer nachts im Schlaf überrascht werden. Denn während des Schlafs ist auch der Geruchssinn ausgeschaltet. Hier kommt der Rauchmelder zum Einsatz: Wird man vom schrillen Alarm des Geräts aus dem Schlaf gerissen, sind die Chancen, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen erheblich höher.
So funktioniert ein Rauchmelder
Rauchmelder für den Haushalt funktionieren nach dem optischen Prinzip. Dabei sendet eine Leuchtdiode in der Messkammer des Rauchmelders konsequent Licht aus. Solange die Messkammer rauchfrei ist, können die Lichtstrahlen eine ebenfalls in der Messkammer angebrachte Fotolinse nicht erreichen. Dringt hingegen Rauch in die Messkammer ein, werden die Lichtstrahlen der Leuchtdiode durch die Rauchpartikel nach alle Seiten hin abgelenkt (Streulicht) und treffen somit auch auf die lichtempfindliche Fotolinse. Dadurch wird der Alarm ausgelöst.
Aktuelle Rauchmelder sind mit einer entsprechenden Langzeitbatterie bis zu 10 Jahre betriebsbereit. Beim Kauf eines Rauchmelders sollte man auf das herstellerneutrale Qualitätskennzeichen „Q“ und die Prüfung des Geräts nach „EN 14604“ achten. Rauchmelder müssen entsprechend der Angaben des Herstellers regelmäßig auf ihre Funktion überprüft werden. Nach Ablauf der 10 Jahre sind Rauchmelder gegen aktuelle Geräte auszutauschen.
Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern
Aktuell (Stand 11.2012) ist das Anbringen von Rauchmeldern bereits in elf von 16 Bundesländern für alle Neubauten verpflichtend vorgeschrieben. Das gleiche gilt für ältere Gebäude, die einem umfangreichen Umbau unterzogen wurden. Neun dieser Bundesländer haben diese Pflicht zur Installation von Rauchmeldern auch auf alle bestehenden Wohnungen ausgeweitet. Hier müssen innerhalb einer bestimmten Übergangsfrist alle Schlafräume, Kinderzimmer und Flure (die als Rettungsweg dienen) mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Ohne entsprechende Regelung sind aktuell nur die Bundeländer Baden-Württemberg, Sachsen, Brandenburg und Berlin. Einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage in den einzelnen Bundesländern bietet die Seite http://www.rauchmelderpflicht.eu.