Das neue, europaweite Drohnenregulativ

Seit 31. Dezember 2020 gilt ein neues, europaweit einheitliches Drohnenregulativ. Für bereits gekaufte Drohnen,die die neuen technischen Anforderungen nicht erfüllen, galten Übergangsregelungen bis 1. Jänner 2024; diese sind nun ausgelaufen . Für Kleinstdrohnen unter 250g und Modellflugzeuge ändert sich wenig, da sie bereits als sicher gelten. Erfahren Sie hier mehr über alle Änderungen für Drohnenpiloten – von den unterschiedlichen Kategorien des Drohnenbetriebs über die Online-Registrierung bis zum Drohnenführerschein.

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Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Der Drohnenbetrieb ist in die Kategorien Open, Specific und Certified eingeteilt.
  • Der Abstand zu unbeteiligten Personen ist je nach Kategorie klar definiert.
  • Betreiber einer Drohne müssen sich verpflichtend online (unter dronespace.at) registrieren.
  • Betreiber registrierungspflichtiger Drohnen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Drohnenpiloten müssen einen Kompetenznachweis in Form eines  Drohnen-Führerscheins erbringen. 
  • Für Hersteller gibt es spezifische Vorschriften (z.B. CE-Klassenkennzeichnung).
  • Zwischen Kameradrohne und Modellflugzeug gibt es keine Unterscheidung.

Die Kategorien des Drohnenbetriebs

Der Drohnenbetrieb wird – je nach Risiko – in die Kategorien Open, Specific und Certified eingeteilt. Die für Hobbypiloten relevante Kategorie Open wird in drei weitere Unterkategorien unterteilt: A1: Nah am Menschen, A2: Sicherer Abstand zu unbeteiligten Personen (30m) und A3: Weit weg von unbeteiligten Personen (150m).

Open — Für Hobbypiloten

Drohnen mit einem Abfluggewicht unter 25 kg, die mit direkter Sichtverbindung betrieben werden, fallen unter die Kategorie Open. Flüge bis 120 m Höhe sind erlaubt und auch der Abstand zu unbeteiligten Personen ist klar geregelt. Flüge über Menschenansammlungen sind verboten. 

Achtung: Die entsprechende Klasse (C0 - C4) ist bei manchen Drohnen bereits auf der Verpackung ersichtlich. Ein Großteil der sich im Handel befindlichen Drohnen besitzt diese Klassenkennzeichnung nicht. Für solche Bestandsdrohnen ohne Klassenkennzeichnung gelten seit 1. Jänner 2024 in der Open‑Kategorie folgende Einschränkungen: unter 250 g A1, ansonsten A3.  Innerhalb der Open Kategorie gibt es - je nach Gewicht - noch 3 Subkategorien (A1, A2 und A3), für die unterschiedliche Mindestabstände zu unbeteiligten Personen sowie Kompetenznachweise für den Betreiber gelten. Mehr Infos dazu finden Sie weiter unten. Für Drohnen ohne Klassenkennzeichnung gelten die genannten Einschränkungen (A1 < 250 g, ansonsten A3).



A1 — Nah am Menschen

Flüge über unbeteiligte Personen sollten vermieden werden, sind aber prinzipiell nicht verboten. Unter A1 fallen Drohnen der Klasse C1 (max. 900 g) und C0 (max. 250 g) sowie Drohnen ohne CE-Klassifizierung bis 500 g.

Anforderungen an den Piloten:
- Gebrauchsanweisung lesen
- Online Registrierung (entfällt für Spielzeugdrohnen)
- Kleiner Drohnenführerschein (für C1; bei C0/Spielzeug entfällt)

A2 — Sicherer Abstand zu unbeteiligten Personen

In A2 sind Drohnen der Klasse C2 (max. 4 kg) zulässig. Es gilt ein Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen; bei aktiviertem Langsamflugmodus kann der Abstand auf 5 m reduziert werden (sofern vom Hersteller vorgesehen). Bestandsdrohnen ohne Klassenkennzeichnung dürfen seit 1. Jänner 2024 nicht mehr in A2 betrieben werden.

Anforderungen an den Piloten:
- wie für A1 + großer Drohnenführerschein

A3 — Weit weg von unbeteiligten Personen


Drohnen der Klasse C3 und C4 sowie Drohnen ohne CE-Klassifizierung bis 25 kg fallen in die A3 Kategorie. Ein Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten muss eingehalten werden. Zudem dürfen sich keine unbeteiligten Personen im geplanten Flugareal aufhalten.

Anforderungen an den Piloten:
- wie für A1

Specific — Für professionelle Nutzer

Wenn eine der Vorgaben der Open Kategorie nicht erfüllt ist, fällt der Flug in die Kategorie Specific. Vor dem Betrieb ist eine Bewilligung der Luftfahrtbehörde einzuholen. In der Specific‑Kategorie sind z. B. BVLOS‑Flüge (außerhalb der Sichtweite) oder Operationen mit UAS > 25 kg möglich – auf Basis einer Risikobewertung (z. B. SORA) bzw. anwendbarer Standard‑Szenarien (STS) und einer behördlichen Bewilligung.

Certified

Die Kategorie Certified ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar zur bemannten Luftfahrt ist. Hierfür sind u. a. eine Zulassung des Luftfahrzeugs und der Betreiberorganisation erforderlich. In die Certified Kategorie fallen der Transport von Personen oder Gefahrengut sowie Flüge über Menschenansammlungen mit Drohnen von über 3 m Größe. Die detaillierten Regelungen und Verfahren befinden sich weitgehend noch in Umsetzung; Standard‑Bewilligungen sind derzeit nur sehr eingeschränkt möglich.



Online-Registrierung & Führerschein

Verpflichtende Online-Registrierung

Bis dato musste jedes einzelne Fluggerät von der Luftfahrtbehörde bewilligt werden. Nun müssen sich Drohnenpiloten online registrieren und können dann mehrere Drohnen unter einer Betreibernummer fliegen. Folgende Drohnen müssen registriert werden:

  • Drohnen über 250 g (mit oder ohne Kamera)
  • Drohnen (ausgenommen Spielzeug) unter 250 g mit Kamera
  • Drohnen, die beim Aufprall eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (zB. „Renndrohnen“)

Die Registrierung erfolgt über die Plattform der Luftfahrtbehörde (dronespace.at), kostet einmalig 31,20 Euro und ist voraussichtlich für 3 Jahre gültig. Das Mindestalter für den Betrieb registrierungspflichtiger Drohnen beträgt 16 Jahre. Nach der Registrierung erhält der Drohnenpilot eine Betreibernummer, die auf den Fluggeräten angebracht werden muss.

Kompetenznachweis in Form eines Führerscheins

Kleiner Drohnenführerschein (A1 und A3)

Für den Betrieb aller Drohnen in A1 mit C1 sowie in A3 muss der Drohnenpilot einen Online-Kurs absolvieren und anschließend den Online-Test (40 Multiple Choice Fragen) bestehen. Die Absolvierung des Online-Tests ist kostenlos und erfolgt über dronespace.at.

Nach bestandener Prüfung erhält der Betreiber die Bestätigung des Kenntnisnachweises zugesandt. Dieser ist bei jedem Flug mitzuführen (entweder elektronisch z.B. am Smartphone oder in ausgedruckter Form). Damit darf ein Drohnenpilot dann in allen EU-Mitgliedsstaaten in gleichem Umfang seine Drohne betreiben.

Großer Drohnenführerschein (A2)

Voraussetzung für den nächsthöheren Kenntnisnachweis ist die erfolgreiche Absolvierung des kleinen Drohnenführerscheins. Zusätzlich muss der Pilot ein praktisches Selbsttraining (z.B. auf einem freien Feld) absolvieren. Anschließend kann der Theorietest (30 Multiple Choice Fragen) bei einer behördlich anerkannten Stelle absolviert werden.

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