Das neue, europaweite Drohnenregulativ

Seit 31. Dezember 2020 gilt ein neues, europaweit einheitliches Drohnenregulativ. Für bereits gekaufte Drohnen,die die neuen technischen Anforderungen nicht erfüllen, galten Übergangsregelungen bis 1. Jänner 2024

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Der Drohnenbetrieb ist in die Kategorien Open, Specific und Certified eingeteilt.
  • Der Abstand zu unbeteiligten Personen ist je nach Kategorie klar definiert.
  • Betreiber einer Drohne müssen sich verpflichtend online (unter dronespace.at) registrieren.
  • Betreiber registrierungspflichtiger Drohnen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Drohnenpiloten müssen einen Kompetenznachweis in Form eines  Drohnen-Führerscheins erbringen. 
  • Für Hersteller gibt es spezifische Vorschriften (z.B. CE-Klassenkennzeichnung).
  • Zwischen Kameradrohne und Modellflugzeug gibt es keine Unterscheidung.

Die Kategorien des Drohnenbetriebs