Das neue, europaweite Drohnenregulativ

Seit 31. Dezember 2020 gilt ein neues, europaweit einheitliches Drohnenregulativ. Für bereits gekaufte Drohnen,die die neuen technischen Anforderungen nicht erfüllen, galten Übergangsregelungen bis 1. Jänner 2024; diese sind nun ausgelaufen . Für Kleinstdrohnen unter 250g und Modellflugzeuge ändert sich wenig, da sie bereits als sicher gelten. Erfahren Sie hier mehr über alle Änderungen für Drohnenpiloten – von den unterschiedlichen Kategorien des Drohnenbetriebs über die Online-Registrierung bis zum Drohnenführerschein.

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Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

  • Der Drohnenbetrieb ist in die Kategorien Open, Specific und Certified eingeteilt.
  • Der Abstand zu unbeteiligten Personen ist je nach Kategorie klar definiert.
  • Betreiber einer Drohne müssen sich verpflichtend online (unter dronespace.at) registrieren.
  • Betreiber registrierungspflichtiger Drohnen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Drohnenpiloten müssen einen Kompetenznachweis in Form eines  Drohnen-Führerscheins erbringen. 
  • Für Hersteller gibt es spezifische Vorschriften (z.B. CE-Klassenkennzeichnung).
  • Zwischen Kameradrohne und Modellflugzeug gibt es keine Unterscheidung.

Die Kategorien des Drohnenbetriebs