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E-Scooter: Das sind die geltenden Rechte und Pflichten

MediaMagazin-Redaktion24. JUNI 2025
Eine Person steht mit Sportschuhen auf einem E-Scooter und fährt auf einer Straße.

Foto: Content Creation GmbH / Lukas Hanke

Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren?

Grundsätzlich darf ein Scooter dort fahren, wo es auch Fahrrädern gestattet ist. Dazu zählen Radwege, Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen und sogar Fahrradstraßen, Wohnstraßen und Begegnungszonen. In beiden Letzteren muss das Tempo allerdings dem Fußgängerverkehr angepasst werden. Und gibt es einen kombinierten Geh- und Radweg, dann darf nur der für Radfahrer bestimmte Teil benützt werden.

Wo ist das Fahren mit einem E-Scooter verboten?

Auf Gehsteigen und Gehwegen, Zebrastreifen sowie Fußgängerzonen ist das Befahren mit einem E-Scooter nicht gestattet. In manchen Fällen entscheiden Stadt- und Gemeindeverwaltung lokal jedoch über Ausnahmen, die dann gesondert ausgeschildert sein müssen.

Welche Ausrüstung braucht ein Scooter im Straßenverkehr?

  • Wirksame Bremsvorrichtung
  • Weiße Rückstrahler (oder Rückstrahlfolien nach vorne)
  • Rote Rückstrahler (oder Rückstrahlfolien nach hinten)
  • Gelbe Rückstrahler auf der Seite
  • Weißes Licht vorne und rotes Rücklicht (bei Dunkelheit und schlechter Sicht)

Wie schnell darf ich fahren?

Mit einem E-Scooter darf eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden.

Darf man zu zweit auf dem Scooter unterwegs sein?

Nein, eine zweite Person darf generell nicht am E-Roller mitfahren, egal, ob diese erwachsen oder noch ein Kind ist.

Ab welchem Alter darf ich allein einen E-Scooter fahren?

Grundsätzlich ab 12 Jahren (bzw. mit einem Radausweis, der in der 4. Klasse gemacht werden kann, schon früher). Ansonsten braucht es eine Begleitperson, die zumindest 16 Jahre alt ist. Außerdem besteht für Kinder unter 12 Jahren eine Helmpflicht.

Apropos Helmpflicht: Gibt es eine solche?

Eine generelle Pflicht besteht nur für Kinder unter 12 Jahren. Darüber hinaus wird das Tragen eines Helmes allerdings wärmstens empfohlen.

Darf ich den E-Scooter in die Öffis mitnehmen?

Dies ist nicht generell geregelt. Es gelten die Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Verkehrsbetriebe. Im Zweifel einfach beim Einstieg höflich bei Schaffner oder Buslenker nachfragen. Sollte der Scooter zusammengeklappt werden können und der Bus oder die Bahn nicht gerade überfüllt sein, dürfte nur wenig gegen eine Mitnahme sprechen.