E-Scooter: Das sind die geltenden Rechte und Pflichten

Foto: Content Creation GmbH / Lukas Hanke
🕑 Lesedauer: 4 Minuten
E-Scooter: Alle wichtigen Regeln
Sie gehören mittlerweile zum gewohnten Bild im Straßenverkehr. E-Scooter sind praktisch für kurze Wege, schnell startklar und brauchen kaum Platz. Doch wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss sich an bestimmte Regeln halten. Viele davon ähneln den Vorschriften für Fahrräder, es gibt aber auch einige Besonderheiten. Wir erklären, wo du fahren darfst, welche Ausrüstung vorgeschrieben ist und welche Regeln für Alter, Geschwindigkeit oder Alkohol gelten.
Wo darf ich mit einem E-Scooter fahren?
Grundsätzlich darf ein E-Scooter dort fahren, wo auch Fahrräder erlaubt sind. Dazu zählen:
- Radwege
- Radfahrstreifen
- Mehrzweckstreifen
- Fahrradstraßen
- Wohnstraßen
- Begegnungszonen
In Wohnstraßen und Begegnungszonen muss das Tempo allerdings dem Fußgängerverkehr angepasst werden. Gibt es einen kombinierten Geh- und Radweg, darf nur der für Radfahrer vorgesehene Bereich benutzt werden. Wenn kein Radweg vorhanden oder dieser unbenutzbar ist, dann darf man auf der Straße fahren.
Wo ist das Fahren mit einem E-Scooter verboten?
Ausnahmen können von Städten oder Gemeinden festgelegt werden. Diese müssen jedoch klar ausgeschildert sein. Generell ist das Fahren mit einem E-Scooter nicht erlaubt auf:
- Gehsteigen
- Gehwegen
- Zebrastreifen
- Fußgängerzonen
Foto: Content Creation GmbH / Lukas Hanke
Welche Ausrüstung braucht ein E-Scooter im Straßenverkehr?
Damit ein E-Scooter im öffentlichen Verkehr verwendet werden darf, muss er bestimmte Sicherheitsmerkmale besitzen. Viele moderne E-Scooter erfüllen diese Anforderungen bereits ab Werk.
- Zwei voneinander unabhängige Bremsvorrichtungen
- Weiße Rückstrahler vorne
- Rote Rückstrahler hinten
- Gelbe Rückstrahler seitlich
- Weißes Licht vorne und rotes Rücklicht bei Dunkelheit oder schlechter Sicht
- Klingel und Blinker sind laut StVO mit Mai 2026 verpflichtend
Wie schnell darf man mit einem E-Scooter fahren?
Die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h. Schnellere Fahrzeuge gelten rechtlich nicht mehr als E-Scooter und dürfen im öffentlichen Verkehr nicht ohne Zulassung, Kennzeichen, Versicherung, Führerschein etc. verwendet werden.
Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren?
Nein. Ein E-Scooter ist grundsätzlich nur für eine Person zugelassen. Eine zweite Person darf weder mitfahren noch auf dem Trittbrett stehen.
Ab welchem Alter darf man fahren?
Grundsätzlich dürfen Kinder ab 12 Jahren alleine mit einem E-Scooter fahren. Jüngere Kinder dürfen nur fahren, wenn sie einen Radausweis besitzen oder von einer Person begleitet werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gilt ab Mai 2026 außerdem Helmpflicht (vorher ab 12 Jahren).
Foto: Content Creation GmbH / Lukas Hanke
Gibt es eine Helmpflicht?
Eine gesetzliche Helmpflicht besteht nur für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (per Mai 2026, vorher 12 Jahre). Für ältere Fahrer wird das Tragen eines Helms jedoch ausdrücklich empfohlen.
Darf man Alkohol trinken und E-Scooter fahren?
Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Fahrradfahrer. In Österreich liegt die Grenze bei 0,5 Promille (per Mai 2026, früher 0,8 Promille). Auch das Fahren unter Einfluss von Drogen ist selbstverständlich verboten.
Darf man während der Fahrt das Handy benutzen?
Das Telefonieren oder Tippen auf dem Smartphone während der Fahrt ist nicht erlaubt. Wer sein Handy verwenden möchte, muss anhalten. Freisprecheinrichtungen sind hingegen erlaubt.
Braucht ein E-Scooter ein Kennzeichen oder eine Versicherung?
Normale E-Scooter benötigen kein Kennzeichen und keine eigene Versicherung. Voraussetzung dafür ist, dass sie:
- maximal 25 km/h fahren und
- eine Motorleistung von höchstens 600 Watt haben.
Schnellere Fahrzeuge gelten rechtlich als Mopeds und benötigen dann eine entsprechende Zulassung.
Wo darf man einen E-Scooter parken?
Ein E-Scooter darf grundsätzlich dort abgestellt werden, wo auch Fahrräder stehen dürfen. In manchen Städten gibt es außerdem spezielle Abstellzonen für E-Scooter.
Wichtig ist dabei:
- Fußgänger dürfen nicht behindert werden
- Gehwege müssen ausreichend frei bleiben
- Der Gehsteig sollte mindestens 1,5 m frei bleiben
Darf ich den E-Scooter in öffentliche Verkehrsmittel mitnehmen?
Das ist nicht einheitlich geregelt. Es gelten die Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Verkehrsbetriebe. Im Zweifel lohnt sich ein Blick auf die Regeln des jeweiligen Verkehrsunternehmens. Viele Verkehrsmittel erlauben die Mitnahme, wenn:
- der Scooter zusammengeklappt ist
- genügend Platz vorhanden ist
Foto: Content Creation GmbH / Lukas Hanke
FAQ: Häufige Fragen zu E-Scootern
Fazit
E-Scooter sind eine praktische und umweltfreundliche Möglichkeit, kurze Strecken rasch zurückzulegen. Gleichzeitig gelten im Straßenverkehr klare Regeln, die für Sicherheit sorgen sollen. Grundsätzlich orientieren sich viele Vorschriften an den Regeln für Fahrräder: E-Scooter dürfen auf Radwegen fahren, müssen bestimmte Sicherheitsausstattung besitzen und dürfen maximal 25 km/h schnell sein. Wichtig ist außerdem, Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen, das Smartphone während der Fahrt nicht zu benutzen und keinen Alkohol zu trinken. Wer diese einfachen Grundregeln beachtet, Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer nimmt und vorausschauend fährt, macht im Alltag vieles richtig.



